Die Frage kommt immer wieder: Dürfen Lohn- und Gehaltsabrechnungen auch digital bereitgestellt werden, wenn Mitarbeitende keinen direkten Systemzugang haben? Seit Anfang 2025 herrscht hier eindeutig rechtliche Klarheit. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ja, die elektronische Zustellung ist grundsätzlich zulässig – auch über ein digitales Mitarbeiterpostfach.
Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung genügt es, wenn der Arbeitgeber die Abrechnung in Textform bereitstellt. Das kann auch digital geschehen – etwa durch das Einstellen in ein passwortgeschütztes Postfach. Wichtig ist nur: Beschäftigte ohne privaten Online-Zugang müssen ihre Abrechnungen im Betrieb einsehen und ausdrucken können.
Im konkreten Fall ging es um eine Einzelhandels-Mitarbeiterin, die ihre Lohnabrechnungen weiterhin in Papierform erhalten wollte. Das Landesarbeitsgericht gab ihr zunächst recht. Doch das Bundesarbeitsgericht korrigierte dieses Urteil – und stärkte damit die digitale Transformation in HR-Prozessen. Entscheidend: Die Lohnabrechnung ist eine sogenannte „Holschuld“. Der Arbeitgeber muss sie nur korrekt bereitstellen – nicht physisch übergeben.
Die technische Umsetzung? Am besten mit unserer Wallet.
Mit unserer Wallet auf Basis von enmeshed setzen Unternehmen auf eine sichere, datenschutzkonforme und benutzerfreundliche Plattform für den digitalen Dokumentenaustausch. Die Lösung lässt sich nahtlos in alle Systeme integrieren und stellt Lohn- und Gehaltsabrechnungen in der Wallet auf dem Smartphone des Mitarbeiters bereit – jederzeit abrufbar, revisionssicher und DSGVO-konform.
Damit ist klar: Die Zukunft der Entgeltabrechnung ist digital. Und mit enmeshed gelingt der Umstieg nicht nur rechtssicher, sondern auch komfortabel – für Unternehmen und Mitarbeitende.